AVGS – Starthilfe Job

Starthilfe im Job (962/XXX/XX)

Geeignet für Menschen, die nach langer Arbeitslosigkeit Unterstützung und Begleitung durch ein individuelles Coaching während ihres Wiedereinstiegs in das Berufsleben benötigen (auch bei geförderten Arbeitsplätzen möglich).

§45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB III

max. Dauer 6 Monate